Ein Artikel von Markus Hammer, erschienen im Miteinander Magazin 2/2023

Zugegeben: sich so kurz vor Weihnachten im Gemeindebrief mit dem Thema Bestattung und Tod auseinanderzusetzen, gleicht einem ziemlichen starken Weihnachts-Dämpfer. Wir haben uns im Redaktionsteam auch lange Gedanken gemacht, ob wir das Thema wirklich jetzt angehen sollen. Aber dann haben wir gesehen, dass wir dieses Thema im letzten Gemeindebrief angekündigt haben – also soll es so sein. Und vielleicht ist es ja auch gut, dass wir uns „mitten im Leben“ mit dem Thema Tod beschäftigen. Schließlich gehört er für uns alle auch dazu und trifft uns mittendrin. Es ist außerdem nie ‚zu früh‘, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich vielleicht sogar Gedanken über die eigene Beerdigung zu machen und wichtige Punkte schriftlich festzuhalten.  

Fakt ist: Bei einer Beerdigung nehmen Menschen Abschied von einem verstorbenen Menschen. Zur kirchlichen Beerdigung gehört die Beisetzung des Verstorbenen auf dem Friedhof in Urne oder Sarg. Dabei wird der Verstorbene ausgesegnet und in die ‚Hand Gottes‘ übergeben. Nicht selten singt ein Chor zum Trost oder es werden Lieder abgespielt. Anschließend findet in der Regel ein Gottesdienst in der Kirche statt, bei dem die Biographie und ein Bibelvers (oft der Konfirmations-Denkspruch) des Verstorbenen im Mittelpunkt stehen. Dabei werden auch gemeinsam Lieder aus dem Gesangbuch gesungen. Die Lieder und Gebete sowie die Gemeinschaft im Gottesdienst helfen, mit der eigenen Trauer umzugehen. Die Angehörigen können Gott für das Leben des Verstorbenen danken, aber auch Trost und Vergebung erfahren. Vorbereitet wird die Trauerfeier von den engsten Angehörigen gemeinsam mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer.  

Die kirchliche Beerdigung ist der Ort, an dem sich Glaubende darüber vergewissern, dass der Tod nicht das letzte Wort über unserem Leben hat. Weil Jesus Christus an Ostern auferstanden ist und so den Tod besiegt hat, werden auch die Verstorbenen einmal auferstehen und gemeinsam an Gottes ewigem neuen Reich teilhaben. Diese Hoffnung ist Trost zugleich. Auch wenn die Trennung schmerzt.  

Auf der Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland gibt es einige Fragen und Antworten, die vielleicht auch für Sie als Leserin oder Leser interessant sein könnten. Hier eine Auswahl:  

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Antwort: Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung. Auch die Bestatter beraten Sie dazu. 

Wer ist für die Bestattung zuständig?
Antwort: Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf, um diese zu informieren. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her. 

Ein Verstorbener ist aus der Kirche ausgetreten, kann er trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Antwort: Wer aus der evangelischen Kirche austritt, bekundet, dass er sich von der Gemeinschaft der Christen und Christinnen loslöst. Das sollte man ernst nehmen. Im Gespräch mit Angehörigen von ausgetretenen Verstorbenen kann aber deutlich werden, dass eine kirchliche Beerdigung dennoch angemessen ist. Der Pfarrer oder die Pfarrerin entscheidet hier von Fall zu Fall. 

Der Verstorbene hat sich nie in der Kirche blicken lassen, ist das schlimm?
Antwort: Nein, nicht, solange er getauft ist und bis zu seinem Tod Mitglied der Kirche war. Evangelische Christinnen und Christen glauben, dass nicht das äußere Wohlverhalten Heil und Erlösung bringt, sondern der Glaube an Gott allein, das Vertrauen auf Gottes Gnade. In der Taufe sagt Gott „Ja“ zu einem Menschen. Evangelische Christinnen und Christen vertrauen darauf, dass Gott sie in dieser Weise annimmt. Aus jeder Lebenslage heraus darf ein Christ oder eine Christin auf Gottes Gnade vertrauen. 

Können Angehörige eigene Wünsche für die Gestaltung der Beerdigungsfeier einbringen?
Antwort: Ja, sie sind herzlich willkommen, das zu tun. Musik- und Textwünsche sollten aber dem christlichen Charakter der Feier nicht widersprechen. „Tears in Heaven“ wird in der Regel passen, „Highway to Hell“ eher nicht. Angehörige sollten ihre Wünsche mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Musiker, der für die Beerdigung zuständig ist, besprechen. 

Weitere Antworten und Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter ‚Lebenslagen‘ oder auf der Seite der EKD: Fragen zur Bestattung – EKD