Am Sonntag, 30. November 2025 finden die Wahlen zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt. Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen. Es ist auch möglich, per Briefwahl zu wählen. Es werden an alle Gemeindeglieder Briefwahlunterlagen versendet.

Und hier wird dann am 1. Advent 2025 wie folgt vor Ort gewählt:

  • Kirchengemeinde Honhardt: Ev. Gemeindehaus Honhardt, Schulstr. 4, Honhardt; Zeit: 10.00 uhr bis 17.00 Uhr
  • Kirchengemeinde Hummelsweiler: Wahlort:  Altes Schulhaus/Gemeindehaus,  Honhardter Str. 25, Hummelsweiler; Zeit: 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Kirchengemeinde Gründelhardt: Ev. Gemeindehaus, Sonnenstr. 23 in Gründelhardt; Zeit: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Kirchengemeinde Oberspeltach: Ev. Gemeindehaus, Hauptstr. 44 in Oberspeltach; Zeit: 11.15 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Kirchengemeinde Spaichbühl: Ev. Gemeindehaus, Sonnenstr. 23 in Gründelhardt; Zeit: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der Kirchengemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Anlegung der Wählerliste beschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten alle Gemeindeglieder einen Wahlausweis als Bescheinigung über die Aufnahme in die Wählerliste.

Gemeindeglieder die ihren Haupt- und Nebenwohnsitz im Bereich der Evangelischen Landeskirche Württemberg haben, können wählen welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen und somit ihr Wahlrecht auch am Nebenwohnsitz ausüben. Dies müssen sie bis zum 16. November 2025 der Kirchengemeinde des Nebenwohnsitzes mitteilen.

Die Wahl findet auch als Briefwahl statt. Die Wahlbriefumschläge gehen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vorher allen Wahlberechtigten zu.

Informationen zur Wahl finden Sie unter www.kirchenwahl.de.

Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:

 „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:

 „Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessy­node im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“

Die Wahlvorschläge für die Landessynode müssen bis 19. September um 18 Uhr bei den Vorsitzenden des Vertrauensausschusses in der Geschäftsstelle der Ev. Regionalverwaltung Crailsheim eingegangen sein. Erforderlich sind 20 Unterstützer-Unterschriften von im Wahlkreis Wahlberechtigten (mit Namen und Wohnung).

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat müssen bis 10. Oktober um 18 Uhr im Pfarramt eingegangen sein. Es müssen mindestens 5 Wahlberechtigte (in Honhardt 10) als Unterstützer mit Angabe von Namen und Wohnung unterzeichnen.

Wählbar sind Gemeindeglieder, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, den Hauptwohnsitz in der württembergischen Landeskirche haben, im geistlichen Leben der Gemeinde stehen und durch ihre Teilnahme an der Wahl mitwirken wollen, dass das Evangelium in der Gemeinde gelebt wird.

Hier finden Sie einen Vordruck für Wahlvorschläge: Anlage_06a_KGR

 

 

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