In den Kirchengemeinden Oberspeltach sowie auch in Gründelhardt wurde eine Gemeindeversammlung ihrer Mitglieder einberufen. Da in den Kirchengemeinden strukturelle Veränderungen anstehen, muss die Gemeinde nach § 32 der evangelischen Kirchengemeindeordnung auch gehört werden.

Um welche Veränderungen geht es hierbei? Frau Dekanin Wagner und der Leiter der kirchlichen Verwaltungsstelle Herr Häberlein stellten sich den Fragen der Gemeindeglieder und gaben Auskunft über die verschiedenen möglichen Strukturformen.

Folgende Organisationsformen sind für die evangelischen Gemeinden Gründelhardt – Spaichbühl – Oberspeltach möglich:

1. Die Kirchengemeinde Oberspeltach tritt der Gesamtkirchengemeinde Gründelhardt/Spaichbühl bei. Es bleiben dann 3 eigenständige Kirchengemeinden als Kirchengemeinde des öffentlichen Rechts (KöR) und die Gesamtkirchengemeinde als KöR. Das bedeutet: jede Kirchengemeinde hat einen eigenen Kirchengemeinderat, einen gewählten Vorsitzenden, die Gesamtkirchengemeinde hat einen gemeinsamen Vorsitzenden, jede Kirchengemeinde hat einen Vertreter und den Pfarrer in der Bezirkssynode.

2. Die Kirchengemeinde Oberspeltach und die Gesamtkirchengemeinde Gründelhardt/Spaichbühl schließen sich zu einer Fusionskirchengemeinde zusammen mit dem Ergebnis es gibt nur eine KöR, ein gemeinsamer Kirchengemeinderat wird gewählt ggf. in unechter Teilortswahl. Die Anzahl der gewählten Kirchengemeinderäte wird geringer, es gibt nur einen gewählten Vorsitzenden und nur einen Vertreter und den Pfarrer in der Bezirkssynode.

3. Die Kirchengemeinde Oberspeltach und die Gesamtkirchengemeinde Gründelhardt/Spaichbühl schließen sich zu einer Verbundkirchengemeinde zusammen. Es bleiben dann 3 eigenständige Kirchengemeinden als KöR und die Verbundkirchengemeinde als KöR. Jede Kirchengemeinde wählt unabhängig ihre Kirchengemeinderäte, jede der 3 Kirchengemeinden wählt einen Vorsitzenden und darüber hinaus wird ein Vorsitzender des Verbundkirchengemeinderats gewählt. In die Bezirkssynode wird ein Vertreter und der Pfarrer entsandt.

Den 3 Kirchengemeinden wird zunächst geraten die niederschwellige Form der Strukturveränderung, der Gesamtkirchengemeinde, zu wagen, diese hat am wenigsten Auswirkungen auf die Eigenständigkeit der Kirchengemeinde (KG). Was bleibt: ein Pfarrer oder eine Pfarrerin für alle 3 Kirchengemeinden, 1 Kirchenpflegerin, 2 Sekretärinnen, anstelle von 2 Haushaltsplänen gibt es nur 1 Haushaltsplan. Das Eigentum an Immobilien und Rücklagen bleibt unberührt. Gemeinsam werden die Entscheidung in Personalfragen, Liegenschaften und Immobilien getroffen. Gruppen und Kreise können in ihrer Form weiterbestehen, sie können zusammengeführt werden, müssen aber nicht.

Man wird herausfinden was funktioniert gemeinsam und was macht man in der jeweiligen Kirchengemeinde lieber getrennt.

Die Kirchengemeinderatsgremien können zusammen tagen, müssen es aber nicht. Das Opfer für die eigene Gemeinde bleibt in der Kirche, wo das Opfer stattfindet oder wird auf die jeweils betreffende Kostenstelle verbucht. Spenden werden nur für diesen Zweck verbucht für den sie gegeben wurden z.B. für die Anschaffung neuer Vorhänge, Anschaffungen müssen im Haushalts-Plan eingeplant werden. Der freiwillige Gemeindebeitrag kann für je ein Projekt für die jeweilige KG und ein gemeinsames Projekt erbeten werden. Es entsteht ein „füreinander denken“, oft kommen sogar größere Spenden von der größeren Gemeinde für die Kleinere mit der Begründung „die sind so wenige, die schaffen das sonst doch nicht alleine“…

Die Kirchengemeinde Oberspeltach sieht Schwierigkeiten in der Sitzverteilung in den Kirchengemeinderats-Gremien. Oberspeltach ist mit 5 Kirchengemeinderäten (KGR) gegenüber Gründelhardt 12 KGR vertreten. Durch die Hinzuwahl der Kirchengemeinderäte in Gründelhardt besteht die Angst bei den Oberspeltacher Gemeindegliedern überstimmt zu werden. Frau Dekanin Wagner widersprach dem, „die kleinere Kirchengemeinde wurde noch nie böswillig überstimmt. Man muss überlegen, was braucht man und was braucht die andere Kirchengemeinde.“ Sie meinte dazu, die Anzahl solle paritätisch verteilt sein.

Frau Wagner kenne die Bedenken, dass die kleine Gemeinde immer mehr Sorgen habe. Es könne z.B. eine Radtour mit den Konfis unternommen werden, um die verschiedenen Kirchen kennenzulernen oder eine gemeinsame Waldweihnacht gefeiert werden. Es seien verschiedene Modelle möglich z.B. mit der Kinderkirche. Man kann ein vielfältiges Programm aufstellen.

Herr Häberlein bemerkte: „Man muss alle Kirchengemeinden gleich bedienen. In der Bauschau soll bestimmt werden „was ist notwendig“. Das Zusammenarbeiten kann sogar einen Überschuss ergeben. Die einmalige Chance mit 1635 Gemeindegliedern soll man nutzen und den Weg zusammen gehen. Die Kirchensteuerzuweisungen werden weniger und die ländlichen Gemeinden profitieren von dem geringeren Rückgang ihrer Gemeindeglieder. Wir beraten Sie und unterstützen Sie. Es reibt überall wo Menschen sind, der Wille zur Veränderung muss da sein.“

Der Verwaltungsaufwand wird um ein vielfaches reduziert und der Pfarrer oder die Pfarrerin kann sich vermehrt den seelsorgerischen Aufgaben der Gemeindeglieder widmen, was vor allem auch der Pfarrstellenausschreibung zu Gute kommt und diese für einen Bewerber attraktiver gestaltet.

Eine Umsetzung der strukturellen Veränderung ist aus verwaltungstechnischen Gründen erst zum 01.01.2023 möglich, aber sie kann von den Gremien bereits beschlossen werden. Anstelle eines Zusammenschlusses zur Gesamtkirchengemeinde ist auch eine Bildung zur Fusionskirchengemeinde noch möglich, wenn die Kirchengemeinden finden, dass dies der bessere Weg sei.

Die Umsetzung der strukturellen Veränderung wird von Frau Dekanin Wagner, Herr Häberlein von der Kirchlichen Verwaltungsstelle und der SPI-Beratung der Landeskirche begleitet und unterstützt.
Text: Heidi Schwarz-Kaaden